Kostenbremse-Initiative

Für tiefere Prämien – Kostenbremse im Gesundheitswesen

Worum geht es?

Als Antwort auf die stetig steigenden Gesundheitskosten und die damit einhergehende wachsende Prämienbelastung der Schweizer Haushalte hat die Mitte-Partei im Jahr 2020 (noch als CVP) die Kostenbremse-Initiative lanciert. Im Zentrum der geforderten Verfassungsänderung steht ein neuer Mechanismus zur Dämpfung des Gesundheitskostenwachstums. Konkret müssen Bundesrat und Kantone Massnahmen ergreifen, sobald die jährliche Kostensteigerung in der obligatorischen Krankenpflegeversicherung (OKP) mehr als ein Fünftel über der Nominallohnentwicklung liegt – vorausgesetzt, dass die Tarifpartner zwei Jahre nach einer allfälligen Annahme der Initiative keine verbindlichen Massnahmen zur Kostendämpfung festgelegt haben.

Bundesrat und Parlament lehnen die Initiative ab, da sie zu weit geht respektive nicht geeignet ist, um die proklamierte «Kostenexplosion» im Gesundheitswesen zu stoppen. Deshalb wurde der Initiative ein indirekter Gegenvorschlag entgegengestellt. Dieser sieht insbesondere vor, dass der Bundesrat und nachfolgend die Kantone in den verschiedenen Leistungsbereichen jeweils für vier Jahre Kosten- und Qualitätsziele festlegen. Eine neu zu schaffende ausserparlamentarische Eidgenössische Kommission überwacht die Einhaltung der Ziele und gibt bei Nichteinhaltung Empfehlungen zuhanden des Bundes und der Tarifpartner ab. Eine Sanktionierungsmöglichkeit ist nicht vorgesehen. Dafür sollen Leistungen, bei denen Anhaltspunkte bestehen, dass sie die Kriterien der Wirksamkeit, Zweckmässigkeit und Wirtschaftlichkeit (WZW) nicht oder nicht mehr erfüllen, anhand eines evidenzbasierten Verfahrens bewertet werden. Kommt diese Evaluation zum Schluss, dass die WZW-Kriterien nicht erfüllt sind, wird die entsprechende Leistung von der OKP nicht (mehr) vergütet.

Unsere Position

Die steigenden Prämien in der OKP stellen für grosse Teile der Bevölkerung eine hohe Belastung dar. Swiss Medtech unterstützt grundsätzlich Massnahmen, die zu einer Dämpfung des Gesundheitskostenwachstums führen. Dabei darf man sich aber nicht auf den reinen Kostenblick beschränken, sondern muss vor allem die Qualität von Gesundheitsleistungen berücksichtigen.

Die Kostenbremse-Initiative adressiert das Kostenwachstum mit einem zu starren und risikobehafteten Ansatz. Auch wenn die Verknüpfung von Ausgaben für die Gesundheit und dem Lohn aus Sicht des einzelnen Haushalts Sinn ergeben mag, ist diese sachfremd, da sich die Wachstumsraten der beiden Kennzahlen unabhängig voneinander entwickeln. Zielführender sind austarierte und griffige Massnahmen an ausgewählten Stellschrauben eines in seinen Grundzügen gut funktionierenden Systems. In der Schweiz haben alle Zugang zu einer qualitativ hochstehenden Gesundheitsversorgung. Die vorliegende Initiative gefährdet genau diesen Aspekt und könnte zu Qualitätseinbussen sowie langen Wartezeiten für Behandlungen führen. Aus diesem Grunde und wegen zu vielen offenen Fragen in Zusammenhang mit der Umsetzung lehnt Swiss Medtech die Initiative ab und zieht den indirekten Gegenvorschlag vor. Die Kostensteuerung durch die Tarifpartner, im Sinne eines Bottom-up Ansatzes, funktioniert besser als jene durch den Staat.

Argumente

Versorgungssicherheit nicht gefährden
Es herrscht breiter Konsens darüber, dass im Schweizer Gesundheitssystem Kosten eingespart werden können, ohne gleichzeitig Behandlungsqualität einzubüssen. Die Kostenbremse-Initiative setzt berechtigterweise genau hier an, ist aber nicht das richtige Mittel, um das deklarierte Ziel zu erreichen. Vielmehr können die rigiden Kostenvorgaben, welche aus der Koppelung an die Nominallohnentwicklung resultieren, dazu führen, dass die Qualität leidet und Behandlungen verschoben werden müssen. Dass Faktoren wie die demografische Entwicklung und der technisch-medizinische Fortschritt nicht berücksichtigt werden, wird die Aufrechterhaltung eines gleichwertigen Zugangs für alle zusätzlich erschweren. Auch der Bundesrat begründet seine ablehnende Haltung zur Initiative mit möglichen Rationierungen. Die Initiative ist nicht nur riskant, sondern auch unpraktikabel. So wäre beispielsweise das Herunterbrechen der Kostenvorgaben auf einzelne vermeintlich «überdotierte» Leistungserbringer, Tarifverträge oder Leistungsblöcke schwierig umsetzbar.

Auf den Nutzen für Patient:innen fokussieren
Der von der Initiative vorgesehene Mechanismus würde faktisch zu einer Art Globalbudget führen, welches nicht nur die Versorgungsqualität bei bereits bestehenden Behandlungen und Operationen gefährdet, sondern auch den Zugang von Patientinnen und Patienten zu innovativen Medizinprodukten und Therapien erschweren würde. Es ist zentral, dass in der gesundheitspolitischen Debatte nicht auf eine reine Kostenperspektive abgestellt wird. Stattdessen muss auch die Qualität der Behandlungen und somit der Nutzen für Patient:innen ins Zentrum gestellt werden. Im indirekten Gegenvorschlag, welcher dies in Form von Qualitätszielen adressiert und zudem die Durchsetzung der WZW-Kriterien stärkt, stimmt die Stossrichtung. Starre Kostenvorgaben jedoch hemmen den medizinischen Fortschritt und können auch gemäss Bundesrat schlimmstenfalls zu einer Zweiklassenmedizin führen.

Ordnungspolitisches Durcheinander vermeiden
Das Schweizer Gesundheitssystem braucht keine Verstaatlichung, sondern sollte sich an den Grundsätzen des regulierten Wettbewerbs orientieren, dies mit der berechtigten subsidiären Kompetenz des Bundes. Die Tarifpartnerschaft zwischen Leistungserbringern und Versicherern ist grundsätzlich eine Erfolgsgeschichte und soll konstruktiv vorangetrieben werden. Der von der Initiative geforderte Eingriff ins Gesundheitswesen würde die Tarifpartnerschaft schwächen, das Silodenken im Gesundheitssystem verstärken und sowohl bei Behörden als auch den Tarifpartnern und Industrie zu erheblichem Mehraufwand führen. Statt staatlicher Eingriffe bedarf es eines Bottom-up Ansatzes und einer funktionierenden Tarifpartnerschaft, um den steigenden Kosten effektiv zu begegnen. Dass breit abgestützte Reformen im Gesundheitswesen möglich sind, zeigt die jüngst vom Parlament beschlossene einheitliche Finanzierung von ambulanten und stationären Leistungen (EFAS).

Grundsätzlich sind Anpassungen auf Gesetzesebene Verfassungsänderungen vorzuziehen. Auch das Ziel der Kostenbremse-Initiative kann mittels Gesetzesrevision erreicht werden.