Fachgruppe
MiGel

Als Mittel und Gegenstände gelten Medizinprodukte, die von den Versicherten selbst oder von einer nichtberuflich an der Untersuchung oder Behandlung mitwirkenden Person angewendet werden. Die Mittel- und Gegenstände-Liste (MiGeL) legt fest, welche Produktgruppen von der obligatorischen Krankenpflegeversicherung (OKP) übernommen werden und zu welchen Höchstvergütungsbeträgen (HVB). Diese Positivliste umfasst rund zwanzig Medizinproduktegruppen, die auf mehr als 55’000 Artikel referenzieren – von Infusionspumpen über Inhalations- und Messgeräte bis zu Inkontinenzhilfen und Verbandsmaterial. Zur Sicherstellung einer hohen und effizienten Selbstversorgungsqualität ist es zentral, dass die Kostendeckung von Mitteln und Gegenständen durch die HVB und damit der Patientenzugang zu diesen Produkten samt ihren Zusatzleistungen gewährleistet bleibt.