Fachgruppe
Marktzugang

Die Anforderungen an klinische Evidenz und Zulassung von Medizinprodukten nehmen kontinuierlich zu. Heute dauert die Entwicklung und Marktzulassung eines neuen Produkts bis zu zehn Jahre. Und bis eine Innovation im entsprechenden Tarif-System abgebildet bzw. von der Obligatorischen Krankenpflegeversicherung (OKP) adäquat vergütet wird, kann es nochmals viele Jahre dauern. Es kann fünf Jahre in Anspruch nehmen, bis die Kosten einer neuen Leistung im stationären Fallpauschalensystem SwissDRG angemessen berücksichtigt werden. Der ambulante Tarif TARDOC wird wegen blockierten Revisionsarbeiten seit Jahren nicht mehr weiterentwickelt und die neuen ambulanten Tarifmodelle scheitern wiederholt an der Uneinigkeit der Tarifpartner und an der Genehmigung durch den Bundesrat. Insbesondere die sich schnell entwickelnden digital gestützten Technologien können meist nur unzulänglich in den bestehenden Tarifen abgebildet werden. Im Interesse eines raschen Zugangs der Patientinnen und Patienten zu den neusten Untersuchungs- und Behandlungsmethoden, der zügigen Ablösung bestehender Technologien durch potentiell kostensparende, qualitativ bessere Methoden, sowie zur Wahrung der Innovationskraft des Schweizerischen Gesundheitswesens und Stärkung des Entwicklungs-, Forschungs- und Produktionsstandortes Schweiz ist es zentral, diese Prozessineffizienz zu verbessern.