AUSBILDUNGSZUWENDUNGEN 2021

Als Mitglied von Swiss Medtech sind Sie verpflichtet, Ihre Ausbildungszuwendungen gemäss Kapitel 4 Ziff. 3 des Swiss Medtech Kodex zum ethischen Geschäftsverhalten («Kodex») zu dokumentieren und zu veröffentlichen. Die Offenlegungsverpflichtungen, insb. auch die Kategorien der Ausbildungszuwendungen, sind näher unter Kapitel 2 der Transparenzrichtlinien geregelt. Gemäss Kapitel 3 der Transparenzrichtlinien erfolgt die Offenlegung für das Jahr 2021 am 31. August 2022.

Sie können Ihre Ausbildungszuwendungen entweder auf der Seite von Swiss Medtech mittels Anhang 1 Transparenzrichtlinien oder auf Ihrer eigenen Website offenlegen. Sollten Sie auch Mitglied bei Medtech Europe (MTE) sein und die Zuwendungen auf der MTE Plattform Transparent Medtech (https://www.transparentmedtech.eu/) offenlegen, genügt es, wenn Sie uns dies melden.

Bitte füllen Sie die Rückmeldung auch aus, falls Sie im Jahr 2021 keine Ausbildungszuwendungen getätigt haben.